Beschäftigungsanspruch

Grund­sätz­lich steht dem Ar­beit­neh­mer ein tat­säch­li­cher Be­schäf­ti­gungs­an­spruch wäh­rend des be­ste­hen­den Ar­beits­ver­hält­nis­ses zu. Die­ser ist auch ge­richt­lich ein­klag­bar. Dies gilt dann nicht, so­weit sich der Ar­beit­ge­ber von der Be­schäf­ti­gungs­pflicht lösen kann. Dies wird auch Sus­pen­die­rung ge­nannt. Zu klä­ren sind häu­fig:

  • Wie kann ein Be­schäf­ti­gungs­an­spruch ein­ge­klagt wer­den?
  • Geht dies auch im Rah­men eines einst­wei­li­gen Ver­fü­gungs­ver­fah­rens?
  • Wel­che Sus­pen­die­rungs­mög­lich­kei­ten gibt es?
  • Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ist eine Sus­pen­die­rung zu­läs­sig?
  • Än­dern sich die Vor­aus­set­zun­gen, so­weit be­reits eine Kün­di­gung aus­ge­spro­chen wor­den ist?
  • Be­steht wäh­rend der Sus­pen­die­rung auch wei­ter­hin ein Ver­gü­tungs­an­spruch?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

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Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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