Beschäftigungsgesellschaft

Wenn Un­ter­neh­men den Abbau von Ar­beit­neh­mern pla­nen, so kön­nen Be­schäf­ti­gungs­ge­sell­schaf­ten ge­grün­det wer­den. Die ur­sprüng­li­chen Ar­beits­ver­hält­nis­se enden zu­nächst. Im An­schluss daran wer­den dann die Ar­beit­neh­mer für eine be­stimm­te Zeit (mit­hin be­fris­tet) in der Ge­sell­schaft an­ge­stellt, um sich dort wei­ter­zu­bil­den oder aber um sich zu be­wer­ben. Die Ge­sell­schaf­ten kön­nen die Ar­beit­neh­mer unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch an­de­ren Un­ter­neh­men über­las­sen.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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