Betriebliche Übung

Wenn der Ar­beit­ge­ber ein be­stimm­tes Ver­hal­ten mehr­fach wie­der­holt, so kön­nen die Ar­beit­neh­mer unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen davon aus­ge­hen, dass die­ses Ver­hal­ten auch künf­tig er­fol­gen wird. Ab­zu­stel­len ist auf den Emp­fän­ger­ho­ri­zont. Nach An­sicht des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) sind die Dauer, In­ten­si­tät und Art der je­wei­li­gen Leis­tun­gen ent­schei­dend. Ein be­lieb­tes Thema ist in­so­weit das so­ge­nann­te Weih­nachts­geld. Zu klä­ren sind:

  • Wann genau ent­steht eine be­trieb­li­che Übung?
  • Wem steht ein An­spruch aus be­trieb­li­cher Übung zu?
  • Wie kön­nen Ar­beit­ge­ber die Ent­ste­hung be­trieb­li­cher Übun­gen ver­hin­dern?
  • Kön­nen be­trieb­li­che Übun­gen ein­sei­tig wie­der be­ho­ben wer­den?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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