Arbeitsentgelt

Ar­beit­neh­mer er­hal­ten für ihre Leis­tun­gen ein ent­spre­chen­des Ar­beits­ent­gelt. Die Höhe des An­spru­ches ist im Rah­men der Ge­set­ze und Rechts­quel­len frei ver­han­del­bar. Es wird in­so­weit zwi­schen Lohn (Ar­bei­ter), Ge­halt (An­ge­stell­te) und Ver­gü­tung (Aus­zu­bil­den­de) un­ter­schie­den. In die­sem Be­reich kom­men häu­fig fol­gen­de Fra­gen auf:

  • Ab wann be­steht Lohn­wu­cher und was sind die Fol­gen?
  • Exis­tiert ein Min­dest­lohn­an­spruch?
  • Wo­nach rich­tet sich die Ent­gelt­hö­he, wenn im Ar­beits­ver­trag / Ta­rif­ver­trag un­ter­schied­li­che Be­trä­ge ver­ein­bart wor­den sind?
  • Wann ver­jäh­ren Ar­beits­ent­gelt­an­sprü­che?
  • Wel­che sons­ti­gen Fris­ten sind zu be­ach­ten?
  • Wann sind Ar­beits­ent­gelt­an­sprü­che fäl­lig?
  • Wer ist der Schuld­ner von Ent­gelt­an­sprü­chen nach einem er­folg­ten Be­triebs­über­gang?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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