Betriebsbedingte Kündigung

Be­triebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen sind im Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG) ge­re­gelt. So­weit der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz nach dem KSchG greift, so ist die Kün­di­gung des Ar­beit­ge­bers nur dann wirk­sam, wenn sie so­zi­al ge­recht­fer­tigt ist. Nach dem KSchG kön­nen Kün­di­gun­gen dann so­zi­al ge­recht­fer­tigt sein, wenn sie durch drin­gen­de be­trieb­li­che Er­for­der­nis­se, die einer Wei­ter­be­schäf­ti­gung des Ar­beit­neh­mers in die­sem Be­trieb ent­ge­gen­ste­hen, be­dingt ist. Bei­spie­le für be­trieb­li­che Er­for­der­nis­se kön­nen zum Bei­spiel Ra­tio­na­li­sie­rungs­maß­nah­men, Auf­trags­ver­ga­be an Fremd­fir­men, Ver­wen­dung neuer Ma­schi­nen und die Be­triebs­still­le­gung sein. Somit hat die Kün­di­gung nichts mit dem be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mer auf­grund sei­ner Per­son oder sei­nes Ver­hal­tens zu tun.

In der Pra­xis kön­nen bei be­triebs­be­ding­ten Kün­di­gun­gen sehr viele Feh­ler ge­macht wer­den, die zur Un­wirk­sam­keit der Kün­di­gun­gen füh­ren. Auch tre­ten häu­fig viele Fra­gen auf, die ge­klärt wer­den müs­sen:

  • Wann muss das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz be­ach­tet wer­den?
  • Liegt ein drin­gen­des be­trieb­li­ches Er­for­der­nis vor?
  • Wie ist der Be­triebs­rat zu be­tei­li­gen?
  • Wel­che Aus­wir­kun­gen haben die Äu­ße­run­gen des Be­triebs­rats?
  • Wann muss eine So­zi­al­aus­wahl vor­ge­nom­men wer­den?
  • Wel­che Kri­te­ri­en sind bei der So­zi­al­aus­wahl zu be­rück­sich­ti­gen?
  • Wie wird die So­zi­al­aus­wahl vor­ge­nom­men?
  • Wel­che Al­ter­na­ti­ven müs­sen einer be­triebs­be­ding­ten Kün­di­gung zwin­gend vor­ge­zo­gen wer­den?
  • Wann sind freie Ar­beits­plät­ze bei be­triebs­be­ding­ten Kün­di­gun­gen zu be­rück­sich­ti­gen?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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