Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Helen Althoff

Treffen Sie die richtige Abfindungsvereinbarung?

Wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet, stehen für die Beteiligten viele rechtliche Fragen im Raum – zum Beispiel die Höhe der Abfindung. Eine der wichtigsten Thematiken dabei ist wohl die Regelung einer entsprechenden Abfindungsvereinbarung. Damit die Abfindung für beide Seiten akzeptabel und dazu noch rechtssicher ist, gilt es einige Punkte zu beachten.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

Abfindung im Arbeitsrecht München Fachanwalt Helen Althoff

Warum sich Arbeitgeber und -nehmer bei der Abfindungsvereinbarung auf Helen Althoff setzen

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Beantworten Sie ehrlich – Was beschäftigt Sie vor der Abfindungsvereinbarung?

Im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stehen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor einigen Fragen und Herausforderungen. Die jeweiligen Interessen gehen dabei oft weit auseinander. Während die Auflösung des Arbeitsverhältnisses für Arbeitnehmer vor allem soziale und finanzielle Unsicherheit mit sich bringt, hoffen Arbeitgeber in den meisten Fällen auf eine möglichst kostengünstige Lösung. Die häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang sind:

  1. Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

    Grundsätzlich beeinflusst eine zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarte Abfindung den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Wurde zum Beispiel im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs, eines Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages die anzuwendende Kündigungsfrist unterschritten und hat der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, so ruht im Anschluss der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Damit soll eine Doppelleistung an den Arbeitnehmer vermieden werden.

    Wie lange in Ihrem konkreten Fall der Ruhenstatbestand andauern würde, zeige ich Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch

  2. Muss eine Abfindung gezahlt werden?

    Hierbei muss differenziert werden. Es existieren echte Abfindungsansprüche. Hierunter fallen insbesondere Sozialplanabfindungen, Abfindungen gemäß § 1 a KSchG oder aber der Abfindungsanspruch, soweit das Arbeitsverhältnis gemäß §§ 9 f. KSchG durch Gerichtsurteil aufgelöst wird. Davon zu unterscheiden sind die häufig in der Praxis gezahlten freiwilligen Abfindungen, auf die gerade kein Anspruch besteht. In diesen Fällen sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Abfindungen zu zahlen. Dennoch werden diese häufig gezahlt, quasi als Lösegeld.

    Gerne berate ich Sie hierzu umfassend, ob ein Abfindungsanspruch besteht bzw. ob eine freiwillige Abfindungszahlung für Arbeitgeber sinnvoll oder aber für Arbeitnehmer realisierbar wäre.

  3. Wie hoch sollte die Abfindung sein?

    Bei den echten Abfindungsansprüchen bestehen zum Teil Vorgaben. Bei den freiwilligen Abfindungen ist hingegen die Abfindungshöhe frei auszuhandeln. Hierbei müssen die Gesamtumstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die jeweilige Höhe nicht einfach an einer Zahl oder aber an der Faustformel (0,5 je Beschäftigungsjahr) festgemacht wird. Hierbei müssen auch die Erfolgsaussichten, die persönlichen Absichten und Fähigkeiten der Parteien sowie die übrigen Regelungen in der gesamten Beendigungsvereinbarung berücksichtigt werden.

    Welche Abfindungshöhe in Ihrem Fall diskutabel wäre bzw. welche alternativen Varianten für Sie bestehen, kläre ich gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen.

Neben diesen drei wichtigen Fragen kommen auch andere Fragen im Zusammenhang mit der Abfindung immer wieder auf. So zum Beispiel:

  • Was versteht man überhaupt unter einer Abfindung?
  • Ist die Abfindung steuerfrei?
  • Müssen bei einer Abfindung Sozialabgaben gezahlt werden?
  • Welche Alternativen bestehen zur Abfindungszahlung?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen oder auch eine völlig andere Frage im Zusammenhang mit der Abfindung haben, kontaktieren Sie mich gerne. Ich habe die passenden Antworten für Sie.

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ERFAHRUNGEN MEINER KLIENTEN VON ANWALT.DE

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

«Meine Erwartungen wurden übertroffen. Wer zu seinem Recht kommen möchte und dabei jemanden an seiner Seite haben will, der dazu auch menschlich überzeugt, transparent, zuverlässig, gewissenhaft arbeitet und ehrgeizig für Sie kämpft, ist bei Frau Althoff an der richtigen Stelle. Vielen Dank für alles.»

Weitere Erfahrungsberichte von anwalt.de finden Sie hier.

Rechtsberatung für Arbeitnehmer & Arbeitgeber bei Abfindungsvereinbarungen

Naturgemäß verfolgen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und einer daraus möglicherweise resultierenden Abfindungsregelung gegensätzliche Interessen. Arbeitnehmer möchten in der Regel eine möglichst hohe Abfindung aushandeln, um die finanziellen Einbußen durch den Verlust des Arbeitsplatzes bestmöglich ausgleichen zu können. Arbeitgeber hingegen sind meist an einer möglichst kostengünstigen Abfindungsregelung interessiert.

Beide Parteien haben jedoch gemeinsam, dass sie sich Rechtssicherheit wünschen und die eigenen Ansprüche und Interessen möglichst gut durchgesetzt werden sollen. Damit die beiderseitigen Interessen in Einklang gebracht werden können, bedarf es nicht nur rechtlicher Fachkenntnisse, sondern auch individueller Lösungsstrategien und Verhandlungsgeschick.

Als Anwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen rund um die Abfindungsvereinbarung. Daher kenne ich die Interessen und Verhaltensweisen beider Seiten und kann mich dadurch im Einzelfall bestens in die Gegenseite hineinversetzen. Das bringt nicht nur taktische und strategische Vorteile für meine Mandanten, sondern steigert auch die Chancen auf eine einvernehmliche und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung.

Aus diesen Gründen brauchen mich Arbeitgeber

  1. Vertretung der eigenen Interessen gegenüber ausscheidenden Mitarbeitern
  2. Schaffung von Rechtssicherheit im Zuge der Abfindungsvereinbarung
  3. Vermeidung von langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  4. Erreichen einer optimalen und wenig kostenaufwendigen Lösung für ausscheidende Mitarbeiter

Aus diesen Gründen brauchen mich Arbeitnehmer

  1. Durchsetzung der eigenen Interessen gegenüber dem scheinbar übermächtigen Arbeitgeber
  2. Schaffung eines finanziellen Ausgleichs für den verloren gegangenen Arbeitsplatz
  3. Vermeidung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber
  4. Erreichen von rechtssicheren und individuellen Lösungen im Rahmen des Verlustes des eigenen Arbeitsplatzes

Warum sollten die Abfindungsdedingungen immer mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht verhandelt werden?

Da im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Regel zwei völlig gegensätzliche Interessen aufeinanderstoßen, ist es nicht immer einfach, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Fachanwalt / eine Fachanwältin für Arbeitsrecht in München hilft hier mit fachkundigem Wissen, Erfahrung und Verhandlungsgeschick die jeweiligen Interessen des eigenen Mandanten zu vertreten und diese durchzusetzen.

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FAQ – Häufige Fragen meiner Klienten

Hat die Abfindungshöhe Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldanspruch des Arbeitnehmers?

Grundsätzlich hat die Zahlung einer Abfindung keine Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldanspruch. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen. Je nachdem, wie die Gesamtumstände des Einzelfalles sind, können sich Abfindungszahlungen auch auf den Arbeitslosengeldanspruch auswirken. Zu nennen sind an dieser Stelle insbesondere der Sperrzeittatbestand sowie der Ruhenstatbestand.

Wann werden Abfindungszahlungen fällig?

Freiwillige Abfindungszahlungen werden in der Regel sofort fällig, soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden. In der Praxis wird der Fälligkeitstermin jedoch zumeist fixiert. Dies bedeutet einerseits Rechtssicherheit und zum anderen kann dadurch auch festgelegt werden, in welchem Jahr die Abfindung voraussichtlich versteuert wird.

Was passiert mit der Abfindung, wenn der Arbeitgeber vorzeitig insolvent wird?

An dieser Stelle muss geklärt werden, wann der Abfindungsanspruch entstanden ist. Ist dieser vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, so handelt es sich bei dem Abfindungsanspruch lediglich um eine reine Insolvenzforderung, die auch nicht über das Insolvenzgeld abgesichert ist. In diesen Fällen ist die Abfindung häufig verloren. Ist die Abfindung hingegen erst nach der Insolvenzeröffnung entstanden, so handelt es sich bei der Abfindung um eine sogenannte Masseverbindlichkeit, die aus der Insolvenzmasse zu tilgen ist. Aber auch hier kann die Abfindung ganz oder teilweise nicht mehr durchsetzbar sein, soweit eine Masseunzulänglichkeit vorliegt.

Sind Abfindungen vererblich?

Grundsätzlich sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Abfindungen dann nicht vererblich, wenn der Arbeitnehmer vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses stirbt.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage
089-54 54 47 07

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