Abwerbung

Das Ziel der Ab­wer­bung ist, eine be­schäf­tig­te Per­son zur Be­grün­dung eines neuen Ar­beits­ver­hält­nis­ses zu be­we­gen.

  • Wer darf zu­läs­si­ger­wei­se ab­wer­ben?
  • Wel­che Re­ak­ti­ons­mög­lich­kei­ten sind bei einer rechts­wid­ri­gen Ab­wer­bung ge­ge­ben?
  • Wel­che Aus­wir­kung hat eine rechts­wid­ri­ge Ab­wer­bung auf hin­sicht­lich des neu ge­schlos­se­nen Ar­beits­ver­tra­ges?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

ERFAHRUNGEN MEINER KLIENTEN
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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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