Aufrechnung

Die Auf­rech­nung ist eine ein­sei­ti­ge Wil­lens­er­klä­rung, wo­durch zwei ge­gen­sei­tig be­ste­hen­de For­de­run­gen (Geld­an­sprü­che) mit­ein­an­der ver­rech­net wer­den. Der mög­li­cher­wei­se noch be­ste­hen­de über­schie­ßen­de Be­trag ist dann nur noch aus­zu­glei­chen.

Bei­spiel: X schul­det Y noch 2000 €. Y schul­det X hin­ge­gen noch 5000 €. X könn­te nun ge­gen­über Y die Auf­rech­nung er­klä­ren. Dies hätte dann zur Folge, dass X schul­den­frei wäre und Y dem X nur noch den Dif­fe­renz­be­trag von 3000 € schul­den würde. Frag­lich ist in­so­weit ins­be­son­de­re:

  • Darf die Auf­rech­nung auch im be­ste­hen­den Ar­beits­ver­hält­nis mit Ge­halts­an­sprü­chen er­fol­gen?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

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Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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